Wirtschaft

Konzern spricht von "Ausnahme" VW zahlt doch an deutsche Dieselkunden

VW-Kunden könnten erwarten, dass ihr Fahrzeug, die Abgasnormen ohne Manipulation erfülle, urteilte das Gericht.

VW-Kunden könnten erwarten, dass ihr Fahrzeug, die Abgasnormen ohne Manipulation erfülle, urteilte das Gericht.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bislang wehrt sich Volkswagen mit Händen und Füßen dagegen, Kunden in Deutschland wegen der Dieselmanipulationen zu entschädigen. Nun akzeptiert der Konzern drei Urteile. Die Anwälte sprechen von einer Trendwende, VW von Ausnahmen.

Nachdem Volkswagen im Abgasskandal erstmals darauf verzichtet hat, nach Urteilen zugunsten von Diesel-Kunden in Berufung zu gehen, spricht das Unternehmen von Ausnahmen. "Die Volkswagen AG hat entschieden, gegen die Urteile der Landgerichte Arnsberg und Bayreuth nicht in Berufung zu gehen. Das wird eine Ausnahme bleiben", teilte der Konzern mit. Volkswagen gehe davon aus, "dass diese Urteile keinen Einfluss auf andere laufenden Verfahren haben werden".

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Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hatte am Donnerstagabend mitgeteilt, Volkswagen verzichte darauf, nach drei erstinstanzlichen Urteilen zugunsten geschädigter VW-Kunden in Berufung zu gehen. Zwei Urteile der Landgerichte Arnsberg und Bayreuth sowie ein weiteres des Landgerichts Wuppertal würden somit rechtskräftig.

Den Urteilen zufolge muss Volksagen einen VW-Passat beziehungsweise einen Audi A5 und einen VW Tiguan von den Käufern zurücknehmen und die Kaufpreise von mehr als 30.000 Euro ganz oder teilweise erstatten.

Bislang habe Volkswagen in allen verlorenen Verfahren Berufung eingelegt, es sei daher "eine große Überraschung, dass offenbar ein Strategiewechsel vollzogen wird", erklärte der Rechtsanwalt Tobias Ulbrich. In Zukunft dürften VW-Kunden im Falle einer Klage gegen Volkswagen "berechtigte Hoffnung haben, dass sie in nur einer Instanz ihre Ansprüche durchsetzen können".

VW: Entscheidungen "rechtsfehlerhaft"

Insgesamt sind im Zusammenhang mit dem Dieselskandal mehr als 3000 Klagen von Autokäufern gegen Volkswagen anhängig. Der Konzern vertritt die Position, dass seinen europäischen Kunden anders als denen in den USA keine Entschädigungen zustünden. Denn ihnen sei kein Schaden durch die manipulierten Fahrzeuge entstanden.

Mit Blick auf die Urteile der Landgerichte Arnsberg und Bayreuth erklärte Volkswagen, aus Sicht des Unternehmens seien beide Entscheidungen "rechtsfehlerhaft". Volkswagen sei weiterhin der Auffassung, dass eine Schadenersatzpflicht gegenüber Käufern betroffener Fahrzeuge nicht in Betracht komme. Nur wegen "Besonderheiten" in den beiden vorliegenden Fällen habe Volkswagen darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen.

Unabhängig davon werde sich das Unternehmen "weiterhin in jedem Einzelfall gegen ungerechtfertigte Kundenklagen verteidigen und - soweit erforderlich - auch auf das Rechtsmittel der Berufung zurückgreifen".

Quelle: ntv.de, mbo/AFP

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