Wirtschaft

Kläger pochen auf Ankauf-Stopp Verfassungsgericht lässt EZB-Geldflut prüfen

Lehnt sich die EZB mit ihrer Geldpolitik zu weit aus dem Fenster?

Lehnt sich die EZB mit ihrer Geldpolitik zu weit aus dem Fenster?

(Foto: picture alliance / Frank Rumpenh)

Nach mehreren Klagen lässt das Bundesverfassungsgericht die Anleihenkäufe der EZB vom Europäischen Gerichtshof überprüfen. Es bestehe der Verdacht, dass es sich dabei um verbotene Staatsfinanzierung handele, heißt es aus Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen die Geldschwemme der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Richter schalten deshalb nach mehreren Klagen gegen die milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus und würden damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingreifen.

Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die Notenbank seit März 2015 Staatsanleihen und andere Papiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich. Das viele Geld soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe ankurbeln.

Beteiligung der Bundesbank soll gestoppt werden

Kläger sind der AfD-Gründer Bernd Lucke, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Berliner Professor Markus Kerber. Nach ihrer Auffassung überschreiten die Währungshüter ihr Mandat. Die EZB unter Präsident Mario Draghi betreibe eigenmächtig Wirtschaftspolitik. Das ist in Europa aber die Aufgabe der nationalen Finanzminister. Außerdem würden verbotenerweise Staatshaushalte finanziert.

Die Kläger wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung der Bundesbank an dem EZB-Programm stoppt. Deutschland hafte, wenn ein totaler Wertverlust der aufgekauften Staatsanleihen eintrete, so die Kläger. Das Risiko für den deutschen Staatshaushalt sei unverhältnismäßig hoch.

Der Vorlagebeschluss bedeutet, dass die Verfassungsrichter diese Vorwürfe ernst nehmen. Weil es um EU-Recht geht, soll zunächst der EuGH urteilen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann Karlsruhe. Im äußersten Fall könnten die Richter der Deutschen Bundesbank die Teilnahme an den Anleihenkäufen untersagen. Die Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB, entsprechend viele Papiere kauft sie.

Urteil bis 2018 fraglich

Das Gericht könnte Bundesregierung und Bundestag verpflichten, auf eine Anpassung oder Beendigung der Käufe hinzuwirken. Vorerst soll das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, noch bis mindestens Ende 2017 laufen - insgesamt werden sich die Käufe dann auf 2,28 Billionen Euro summieren. Die EZB bewertet ihre Geldpolitik als Erfolg. Die Wirtschaft im Euroraum wächst inzwischen robust. Die Zeiten der Mini-Inflation sind vorerst vorbei.

Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass die EZB die gewaltigen Wertpapierkäufe 2018 schrittweise zurückfährt. Ob es bis dahin schon ein Urteil aus Karlsruhe gibt, ist zumindest fraglich.

Quelle: ntv.de, kst/rts/dpa

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