Ratgeber

Arm im Alter Für wen gibt es Grundsicherung?

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Die gesetzliche Rente wird in Zukunft bei vielen Menschen in Deutschland nicht zum Leben reichen. Dann hilft der Staat. In Form der Grundsicherung. Was Bedürftige beachten müssen, lesen Sie hier.

Die gesetzliche Rente ist sicher. Sicher ist aber leider auch, dass sie in vielen Fällen nicht reichen wird, um den Ruhestand in Würde und finanzieller Sicherheit zu bestreiten. Sicher ist wohl auch, dass die Zahl derer, die im Alter auf staatliche Hilfe angewiesen sind, weiter steigt. Schon jetzt ist fast jeder dritte Alleinstehende in Deutschland von Armut bedroht.

Klar ist auch, dass in der jetzigen Form für manche Menschen in Deutschland weder die gesetzliche- noch die private Altersvorsorge funktioniert. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Letztere gefördert wird oder nicht. Wer nicht genug verdient oder nicht über genügend Vermögen verfügt, kann auch nicht ausreichend für das Alter sparen. Für die Zukunft sind Politik und Gesellschaft gefragt, das Rentensystem dahingehend tragfähig zu machen, dass es für alle Bürger ein menschenwürdiges Leben im Alter möglich macht.

Bis es so weit ist, wird die Existenz hierzulande aber immerhin über Umwege gesichert  - in Form der Grundsicherung. Dabei handelt es sich um eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die es auf Antrag vom zuständigen Sozialhilfeträger gibt. Alternativ kann der Antrag auch an die Deutsche Rentenversicherung gehen, die von dort an die zuständige Stelle weitergeleitet wird. Grundsicherung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und dann durch erneute Antragstellung neu erteilt, wenn die Voraussetzungen eines Leistungsbezugs weiterhin vorliegen.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Im Jahr 2015 erhielten 536.000 Menschen in Deutschland diese Form der finanziellen Unterstützung. Die durchschnittliche Höhe der Grundsicherung lag laut Statistischem Bundesamt bei 799 Euro im Monat. Die Höhe der Unterstützung bemisst sich für 2018 aus einer Pauschale (Nahrung, Kleidung, Hausrat, Strom) von 416 Euro für Alleinstehende und 374 Euro für Paare pro Person im Monat. Hinzu kommen noch individuelle Leistungen für Unterkunft, Kranken- und Pflegeversicherung. Menschen mit Behinderung wird ein Mehrbedarf zugebilligt.     

Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob betroffene Personen bereits eine Altersrente erhalten. Diese müssen allerdings die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben - diese wird in den nächsten 5 Jahren stufenweise vom 65. auf den 67. Geburtstag angehoben.

Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die in Deutschland wohnen und ein so geringes Einkommen oder Vermögen haben, dass es für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Lebt der Antragsteller zusammen mit einem Partner, darf das Einkommen oder Vermögen des Lebensgefährten nicht so hoch sein, dass dies für beide ausreichend ist. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Menschen, deren gesamtes Einkommen unter 823 Euro liegt, prüfen zu lassen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

Sehr geringes Schonvermögen

Ab diesem Jahr wird Einkommen, welches aus einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge stammt (Riester-, Rürup- oder Betriebsrente, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung), bis zu einer Höhe von 200 Euro nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Doch auch dann gilt: Ändern sich die Einkommens-oder Vermögensverhältnisse zum Positiven, muss dies der Behörde mitgeteilt werden. Gegebenfalls entfällt dann der Anspruch. Unberechtigte Zahlungen können grundsätzlich zurückgefordert werden.  

Analog zu den Hartz-IV-Leistungen dürfen Antragsteller mit geringen Einkünften auch nur über ein sehr geringes Schonvermögen verfügen. Bei Alleinstehenden beträgt dies maximal 9750 Euro, bei einer Bedarfsgemeinschaft (Ehe oder Partnerschaft) 10.050 Euro.

Auch die Größe der Mietwohnung oder der eigenen Immobilie muss angemessen sein. Letztere muss selbst bewohnt werden. Als angemessen gelten für ein Mietobjekt bei einer Person rund 45 bis 60 Quadratmeter. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung darf in aller Regel nicht größer sein als 130 beziehungsweise 120 Quadratmeter. Bieten sie mehr Wohnfläche, zählen sie zum Vermögen und müssten verkauft werden, um sich zunächst von dem erzielten Erlös selbst finanzieren zu können. 

Gut zu wissen 1: Anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) werden Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Erben bei der Grundsicherung nicht angerechnet. Voraussetzung ist, dass deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.

Gut zu wissen 2: Wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, kann keine Grundsicherung erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die ihr Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter vorzusorgen. 

Gut zu wissen 3: Verweigert das zuständige Amt die Zahlung, bleibt dem Antragsteller zunächst ein Widerspruch innerhalb von einem Monat. Hat dieser keinen Erfolg, bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht.  

Quelle: ntv.de

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